CE bedeutet ins Deutsche übersetzt Europäische Gemeinschaft. CE ist kein Qualitätssiegel, sondern eine Kennzeichnung des Herstellers, Inverkehrbringers oder EU-Bevollmächtigten gemäß EU-Verordnung 765/2008. Wichtig zu wissen ist, dass die Kennzeichnung selbst angebracht wird und der Hersteller/Verkäufer lediglich sagt, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“ Diese Kennzeichnung muss im Rahmen der Verkäufe innerhalb der EU erfolgen, jedoch wird diese „selbst“ angebracht. Ob, wirklich im Zuge der Kennzeichnung ALLE Vorschriften eingehalten und erfüllt werden, kann nicht gegengeprüft werden. Der Käufer muss sich also darauf verlassen, dass alles, was gemäß des Stands der Technik laut Produkthaftungsgesetz geprüft und sichergestellt werden kann, auch wirklich in den Herstellprozess miteinbezogen wird. Ausgenommen hiervon sind CE-Kennzeichnungen mit einer vierstelligen Nummer. Diese Nummer steht für eine unabhängig dritte benannten Stelle, welche die Anforderungen gemäß EU Verordnung prüft. D.h. man muss bei den CE-Kennzeichnungen zusätzlich auf die vierstellige Nummer achten. Bei Medizinprodukten ist das z.B. die 0482 für MEDCERT.
TÜV/GS
Das „GS“ steht für „Geprüfte Sicherheit“ und ist im Gegensatz zu CE und RoHS ein Siegel, welches durch eine Dritte und unabhängige Stelle, z.B. den TÜV, vergeben wird. D.h. hier muss eine prüfende Institution beauftragt werden. Die GS-Kennzeichnung ist weltweit anerkannt und sagt aus, dass das Produkt die Qualitäts- und Sicherheitsstandards des deutschen Produktsicherheitsgesetzes (kurz ProdSG) erfüllt. Das Siegel bescheinigt Produkten, dass bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahren für den Benutzer drohen. Außerdem umfasst es eine regelmäßige Kontrolle der Produktion vor Ort im Werk des Herstellers – landesunabhängig – der TÜV z.B. (wie in unserem Fall) agiert weltweit! Das GS-Zeichen darf angebracht werden, solange das zugrunde liegende GS-Zertifikat gültig ist und das Produkt unverändert dem zur Prüfung vorgelegten Baumuster entspricht. Dies ist auch einer der größten Unterschiede unserer Panels zu (fast) allen anderen Panels, die sich auf dem Markt befinden.
TÜV SÜD Mark Zertifikat mit GS Zeichen: Nr. Z1A 105600 0002 Rev. 00
RoHS Kennzeichnung
Ausgeschrieben bedeutet RoHS: Restriction of Hazardous Substances, auf Deutsch: Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe. Hierbei handelt es sich um die EU-Richtlinie 2011/65/EU, die der Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektronikgeräten dient. Wie z.B. unsere Panels. Folgende Stoffe sind hier u.a. als gefährlich eingestuft und dürfen nur mit einem Prozentsatz von 0,1 % verbaut sein: Blei, Quecksilber, Cadmium, usw. Insgesamt sind es derzeit zehn Stoffe. Wird die RoHS Richtlinie nicht erfüllt, so darf der Inverkehrbringer auch keine CE-Kennzeichnung anbringen.